Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in NRW e.V.

10.11.2011

Abruszat: Müssen Kommunen Bescheinigungen zur Dichtheit gar nicht einfordern? / FDP stellt Anfrage an Umweltminister Remmel

Düsseldorf, 09. November 2011


Kai Abruszat
Die Verunsicherung bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung an privaten Hausanschlüssen nimmt stetig zu. Nachdem die endgültige Entscheidung über den FDP-Antrag, die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren auszusetzen, auf die Dezember-Sitzung des Landtags-Umweltausschusses verschoben worden ist, sind nun auch erhebliche Zweifel bei der derzeitigen behördlichen Umsetzung aufgekommen.

Nach Informationen der Fachzeitschrift „Infodienst Grundstück und Wasser“ aus Oktober 2011, soll bei einer Dienstbesprechung der Oberen Wasserbehörde Münster erklärt worden sein, dass Kommunen die Prüfbescheinigungen zur Dichtheit bei den Bürgerinnen und Bürgern gar nicht flächendeckend einfordern müssen.

Laut des Berichts soll der Fachstellenleiter Haus- und Grundstücksentwässerung beim Tiefbauamt Münster angegeben haben, dass sogar ein formales Protokoll existiert, das dieses behördliche beziehungsweise kommunale Verhalten billigt. In einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung fordert Abruszat nun umfassende Informationen zu der Dienstbesprechung der Oberen Wasserbehörde Münster und dem Protokoll. „Umweltminister Remmel muss aber vor allem beantworten, ob es richtig ist, dass die Bescheinigung zur Dichtheitsprüfung gar nicht flächendeckend eingefordert werden muss“, erklärt Abruszat.

„Offensichtlich kapituliert auch die Bürokratie vor Ort vor der auch von der Bürgerschaft nicht akzeptierten Dichtheitsprüfung. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Dichtheitsprüfung in der bisher vorgesehenen Form ausgesetzt werden muss“, bekräftigt Abruszat die Haltung der FDP-Landtagsfraktion. Sollte der FDP-Antrag in der Dezember-Sitzung des Umweltausschusses keine Mehrheit erhalten, behalte sich, so Abruszat weiter, die FDP-Landtagsfraktion die Einbringung eines Gesetzentwurfes ausdrücklich vor, den entsprechenden Passus im Landeswassergesetz abzuschaffen.

Kleine Anfrage des Abgeordneten Kai Abruszat (FDP): Brauchen Kommunen Prüfbescheinigungen zur Dichtheit von den Bürgern nicht einzufordern?

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