Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in NRW e.V.

24.05.2011

Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken!

Düsseldorf, 24. Mai 2011 Endlich muss sich der Landtag mit der Reform des Kommunalwahlrechts befassen! Die FDP-Landtagsfraktion hat die Forderung der VLK NRW aufgegriffen und einen Antrag zur Einführung von „Kumulieren und Panaschieren“ formuliert. Heute wurde eine entsprechende Initiative der Landespressekonferenz vorgestellt.

„Sehr erfreulich ist, dass die Wähler endlich mehr
Jochen Dürrmann
Einfluss auf die Zusammensetzung der Räte erhalten sollen“, kommentierte Jochen Dürrmann, VLK-Vorsitzender, den Antrag.

Die FDP beantragt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei den nächsten Kommunalwahlen drei Stimmen zur Verfügung haben. Diese können sie dann einem Kandidaten geben (Kumulieren) oder auf bis zu drei Kandidaten ihrer Wahl verteilen (Panaschieren).

Das Wahlsystem hat viele Vorteile. Herausragend ist aber, dass die Wähler nicht mehr auf abgesprochene Listen der Parteien angewiesen ist, sondern selber den aus ihrer Sicht kompetentesten Kandidaten nach vorne wählen können. „Endlich kommt nicht mehr auf einen guten Listenplatz an, sondern allein auf die Arbeit der Kommunalpolitiker“, ist sich Dürrmann sicher.

Der vollständige Antrag und weitere Informationen sind im Downloadbereich für Sie zur Verfügung gestellt.


www.fdp.de