13.10.2010
(12. Oktober) Das Landesverfassungsgericht (Münster) hat geurteilt: Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Ausbau der Kindertagesstätten bezahlen, die Kommunen werden entlastet. 17 kreisfreie Städte und zwei Kreise hatten geklagt.
Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen finanzielle Folgen des Kinderförderungsgesetzes erfolgreich
Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen







