Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in NRW e.V.

13.10.2010

Kommunale Verfassungsbeschwerden gegen finanzielle Folgen des Kinderförderungsgesetzes erfolgreich

(12. Oktober) Das Landesverfassungsgericht (Münster) hat geurteilt: Das Land Nordrhein-Westfalen muss den Ausbau der Kindertagesstätten bezahlen, die Kommunen werden entlastet. 17 kreisfreie Städte und zwei Kreise hatten geklagt.

Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen



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