01.03.2011
Mehrere Stimmen vergeben
Der Wähler hat mehrere Stimmen (zum Beispiel drei wie in Niedersachsen oder so viele wie Ratssitze in Bayern) und kann diese auf den Kandidaten seiner Wahl häufeln (kumulieren) oder auf mehrere aus seiner Sicht gleich gute Kandidaten verteilen (panaschieren). Listenplatz 1 ist derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
Mehr Entscheidungsbefugnisse
Durch dieses Prinzip erhält der Wähler mehr Entscheidungsbefugnisse. Er kann bei seiner Entscheidung nicht nur die Partei seiner Wahl unterstützen, sondern auch direkt Einfluss auf die Liste der Kandidaten dieser Partei nehmen. Auf diese Weise kann der Wähler auch das Personal seiner Partei bestimmen.
Personalisierte Wahl
Durch die Personalisierung der Wahl rückt der Kandidat in den Vordergrund. Er steht vorrangig zur Wahl, nicht die Partei. Er kann durch z.B. gute Arbeit in der letzten Wahlperiode oder durch einen überzeugenden Wahlkampf sich dem Wähler direkt empfehlen. Der Kungelei auf Wahlversammlungen bei der häufig jahrelange Seilschaften entscheiden, ist ein Riegel vorgeschoben. Kumulieren und Panaschieren gibt dem Bürger mehr Einfluss und dem Kommunalpolitiker eine größere Verantwortung gegenüber dem Wähler.
Keine Überhangsmandate
Viele weitere Vorteile hat das Wahlsystem, so z. B. können durch Kumulieren und Panaschieren und dem damit einhergehenden Wegfall von Direktkandidaten keine Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. Der Rat bleibt bei seiner Größe und wird nicht künstlich auf Kosten der Effizienz und mit Mehrausgaben aufgeblasen.
Lesen Sie mehr zum Thema "Bürgerdemokratie" in der neuen Ausgabe unseres Magazins!
Stamp: Zeit ist reif für Kumulieren und Panaschieren
Düsseldorf, 01. März 2011 
Für die Reform des Kommunalwahlrechts In Nordrhein-Westfalen haben die Bürger bei Kommunalwahlen viel zu wenig Einfluss auf die personelle Besetzung der Räte. Dies ist das Ergebnis eines von "Mehr Demokratie e.V." veröffentlichten Wahlrechtsrankings. Mit Platz 14 und der Note "mangelhaft" zählt NRW zu den Schlusslichtern im Ländervergleich. "Die Zeit ist reif für Kumulieren und Panaschieren", forderte FDP-NRW-Generalsekretär Joachim Stamp die rot-grüne Minderheitsregierung auf, die Konsequenzen aus dem Ranking zu ziehen. Die Reform des Kommunalwahlrechts ist auch eine langjährige Forderung der VLK in NRW.
Mehrere Stimmen vergeben
Der Wähler hat mehrere Stimmen (zum Beispiel drei wie in Niedersachsen oder so viele wie Ratssitze in Bayern) und kann diese auf den Kandidaten seiner Wahl häufeln (kumulieren) oder auf mehrere aus seiner Sicht gleich gute Kandidaten verteilen (panaschieren). Listenplatz 1 ist derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
Mehr Entscheidungsbefugnisse
Durch dieses Prinzip erhält der Wähler mehr Entscheidungsbefugnisse. Er kann bei seiner Entscheidung nicht nur die Partei seiner Wahl unterstützen, sondern auch direkt Einfluss auf die Liste der Kandidaten dieser Partei nehmen. Auf diese Weise kann der Wähler auch das Personal seiner Partei bestimmen.
Personalisierte Wahl
Durch die Personalisierung der Wahl rückt der Kandidat in den Vordergrund. Er steht vorrangig zur Wahl, nicht die Partei. Er kann durch z.B. gute Arbeit in der letzten Wahlperiode oder durch einen überzeugenden Wahlkampf sich dem Wähler direkt empfehlen. Der Kungelei auf Wahlversammlungen bei der häufig jahrelange Seilschaften entscheiden, ist ein Riegel vorgeschoben. Kumulieren und Panaschieren gibt dem Bürger mehr Einfluss und dem Kommunalpolitiker eine größere Verantwortung gegenüber dem Wähler.
Keine Überhangsmandate
Viele weitere Vorteile hat das Wahlsystem, so z. B. können durch Kumulieren und Panaschieren und dem damit einhergehenden Wegfall von Direktkandidaten keine Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen. Der Rat bleibt bei seiner Größe und wird nicht künstlich auf Kosten der Effizienz und mit Mehrausgaben aufgeblasen.
Lesen Sie mehr zum Thema "Bürgerdemokratie" in der neuen Ausgabe unseres Magazins!







