Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in NRW e.V.

Stopp des Nachtragshaushaltes 2010

Düsseldorf, 18. Januar 2011 Justiz Auf Antrag der Landtagsabgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP hat der Verfassungsgerichtshof NRW heute eine einstweilige Anordnung erlassen. Mit dieser ist der Landesregierung aufgegeben worden, bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren gegen das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 von einem Abschluss der Kassenbücher für das Haushaltsjahr 2010 abzusehen und bis dahin keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen. Ferner ist im Hauptsacheverfahren (VerfGH 20/10) Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 15. Februar 2010 anberaumt worden.

Mit Blick auf die in Kürze zu erwartende endgültige Klärung der Verfassungsrechtslage
war es nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs geboten, den unmittelbar
bevorstehenden Haushaltsabschluss und die in diesem Rahmen nicht auszuschließende
bzw. nach Darlegung der Landesregierung unter Umständen erforderliche
Inanspruchnahme der erhöhten Kreditermächtigung durch das Nachtragshaushaltsgesetz
2010 um wenige Wochen hinauszuschieben, um vollendete Tatsachen zu verhindern.

Der Argumentation der Landesregierung, der Nachtragshaushalt 2010 sei bereits
vollzogen und Umbuchungen in Sondervermögen könnten nicht mehr zurückgebucht werden, ist der Verfassungsgerichtshof nicht gefolgt. Auch eine Gefahr für die
Handlungsfähigkeit der Regierung oder eine Vorwegnahme der Hauptsache ist nach
Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs mit der Anordnung nicht verbunden. Ohne
ihren Erlass wäre hingegen konkret zu befürchten gewesen, dass zwischenzeitlich
auf der Grundlage einer möglicherweise verfassungswidrigen Ermächtigung Kredite
in Milliardenhöhe aufgenommen worden wären.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Beschluss.

Lesen Sie auch den Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zum Thema ''Auswirkungen der einstweiligen Anordnung des VGH NRW zum Nachtragshaushalt 2010''.



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