Rechtsanwalt Günter Scheuer

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05.08.2010

Keine förmliche Beteiligung des Gemeinderats bei Zulässigkeitsprüfung einzelner Bauvorhaben

zum Herunterladen: Zulaessigkeitspruefung_Bauvorhaben_August_2010.pdf (17,56 KB)

Das VG Karlsruhe hat den Eilantrag eines Gemeinderatsmitglieds auf förmliche Beteiligung des
Gemeinderats an Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörde über einzelne Baugenehmigungen abgelehnt.


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