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21.04.2011

URTEIL: Gericht stärkt Rechte der Kommunen. Verfassungsrichter erklären landesweite Fraktionsquote für nichtig

Potsdam, 16. April 2011

POTSDAM - Märkische Kommunen dürfen künftig selbst entscheiden, wie groß Fraktionen in Gemeindevertretungen mindestens sein müssen. Das hat das Brandenburger Verfassungsgericht gestern in Potsdam entschieden. Damit ist eine Regelung der 2008 novellierten Kommunalverfassung nichtig, wonach Fraktionen in Kreistagen und Gemeindevertretungen kreisfreier Städte aus mindestens vier Abgeordneten bestehen müssen.

Die kreisfreie Stadt Potsdam sah dadurch ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt und klagte. Das Gericht gab der Beschwerde statt. Damit gilt wieder die alte Norm, wonach zu einer Fraktion mindestens zwei Abgeordnete gehören. Den Kommunen stehe es frei, selbst eine Fraktionsstärke festzulegen, sagte Gerichtspräsident Rüdiger Postier. Fraktionslose Abgeordnete haben nur eingeschränkte Rechte.

Die kleineren Parteien begrüßten das Urteil. „Die willkürliche Benachteiligung kleiner Parteien hat damit ein Ende“, sagte etwa der Bundestagsabgeordnete Heinz Lanfermann (FDP). Ähnlich äußerten sich die Grünen, die von einem „Sieg für die Vielfalt“, sprachen.

„Damit wird die Arbeit in den Kreistagen schwieriger“, sagte dagegen Paul-Peter Humpert, der
Geschäftsführer des Landkreistags. Von einem „heftigen Problem“ sprach Karl-Ludwig Böttcher, derGeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds. Er befürchtet, dass rechtsextreme Abgeordnete profitieren werden, weil sie nun mancherorts Fraktionen bilden können.

Im Innenministerium bezeichnete man das Urteil als „klare Aussage“. Über Konsequenzen werde man sich erst äußern, wenn die schriftliche Begründung vorliegt, sagte ein Sprecher.

(Von Torsten Gellner)

Quelle: Märkische Allgemeine vom 16.04.2011

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