02.12.2011
Grundsätzlich sei der Stärkungspakt Stadtfinanzen für die Kommunen eine große Chance, um etwas gegen die Verschuldung zu tun. "Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Sanierungspläne auf Dauer angelegt sind. Denn langfristig müssen die Städte und Gemeinden ihren Handlungs- und Gestaltungsspielraum zurückerhalten."
Gusovius erklärte den interessierten Zuhörern, dass jede Kommune im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsanalyse mit anderen Kommunen vergleichbar ist. Er hob die Relevanz von Kennzahlen beim Benchmarking hervor. Die GPA betrachtet im Zuge ihrer Beratungstätigkeit nicht nur Kernhaushalt und Kernverwaltung, sondern auch die Beteiligungen. So fließen alle kommunalen Schulden, aber auch das gesamte Vermögen in die Analyse mit ein. Dabei werden auch externe Fachleute helfen.
Wie viele der 34 Kommunen, die in der ersten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen vom Land finanzielle Unterstützung erhalten, sich von der GPA beraten lassen werden, steht noch nicht fest. Bisher ist der Wunsch nach Beratung von gut der Hälfte der Kommunen geäußert worden. Die per Ratsbeschluss verabschiedeten Sanierungspläne müssen bis zum 30. Juni 2012 bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vorliegen. Die GPA hat demnach nur wenige Monate Zeit für ihre Tätigkeit. Das ist auch der Grund dafür, warum ein Vorbereitungsteam schon jetzt mit Hochdruck die Methoden und die Organisation der Beratung für die Erstellung der Sanierungspläne erarbeitet. Die GPA erstellt einen Masterplan, der sich grundsätzlich zum Vorgehen in allen Stärkungspaktkommunen eignet. Je nach individueller Situation der jeweiligen Stadt werden die entsprechenden Module zum Einsatz kommen. So wird vorhandenes Einsparpotential gemeinsam mit der Kommune aufgespürt, denn die Erstellung des Sanierungsplans ist vorrangig Aufgabe der jeweiligen Kommune; die GPA leistet dabei Hilfestellung. Für die Beratung schließen die Kommunen mit der GPA dann Verträge ab.
Die Einbindung der GPA ist im Gesetzentwurf des Stärkungspaktes Stadtfinanzen festgelegt. Dafür werden 4,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, so dass die Beratung für die verschuldeten Städte und Kommunen kostenneutral ist. Für ein Gelingen der Beratung ist auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bezirksregierungen notwendig. Um ein gemeinsames Verständnis über die schwierige Aufgabe der Sanierungsplanerstellung und –bewertung zu gewinnen, sind für die nächste Zeit gemeinsame Gespräche zwischen den Bezirksregierungen und der GPA geplant.
Im Anschluss an die Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer weitere Details des finanziellen Hilfspaktes und sprachen über aktuelle Entwicklungen in der politischen Landschaft Nordrhein-Westfalens.
Wahlbeamtentreffen: Stärkungspakt Stadtfinanzen im Blickpunkt
Düsseldorf, 02.12.2011
Beim Wahlbeamtentreffen der VLK referierte Christoph Gusovius, Vizepräsident der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), über die Aufgaben der GPA im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Jochen Dürrmann, Vorsitzender der VLK in NRW, zeigte sich zufrieden mit dem Verlauf der Veranstaltung. "Der Vortrag von Herrn Gusovius hat uns interessante Einblicke in die Arbeit der Gemeindeprüfungsanstalt gegeben. Diese Einrichtung hat einen großen Einfluss auf die Arbeit unserer liberalen Kommunalpolitiker."
Grundsätzlich sei der Stärkungspakt Stadtfinanzen für die Kommunen eine große Chance, um etwas gegen die Verschuldung zu tun. "Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Sanierungspläne auf Dauer angelegt sind. Denn langfristig müssen die Städte und Gemeinden ihren Handlungs- und Gestaltungsspielraum zurückerhalten."
Gusovius erklärte den interessierten Zuhörern, dass jede Kommune im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsanalyse mit anderen Kommunen vergleichbar ist. Er hob die Relevanz von Kennzahlen beim Benchmarking hervor. Die GPA betrachtet im Zuge ihrer Beratungstätigkeit nicht nur Kernhaushalt und Kernverwaltung, sondern auch die Beteiligungen. So fließen alle kommunalen Schulden, aber auch das gesamte Vermögen in die Analyse mit ein. Dabei werden auch externe Fachleute helfen.
Wie viele der 34 Kommunen, die in der ersten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen vom Land finanzielle Unterstützung erhalten, sich von der GPA beraten lassen werden, steht noch nicht fest. Bisher ist der Wunsch nach Beratung von gut der Hälfte der Kommunen geäußert worden. Die per Ratsbeschluss verabschiedeten Sanierungspläne müssen bis zum 30. Juni 2012 bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vorliegen. Die GPA hat demnach nur wenige Monate Zeit für ihre Tätigkeit. Das ist auch der Grund dafür, warum ein Vorbereitungsteam schon jetzt mit Hochdruck die Methoden und die Organisation der Beratung für die Erstellung der Sanierungspläne erarbeitet. Die GPA erstellt einen Masterplan, der sich grundsätzlich zum Vorgehen in allen Stärkungspaktkommunen eignet. Je nach individueller Situation der jeweiligen Stadt werden die entsprechenden Module zum Einsatz kommen. So wird vorhandenes Einsparpotential gemeinsam mit der Kommune aufgespürt, denn die Erstellung des Sanierungsplans ist vorrangig Aufgabe der jeweiligen Kommune; die GPA leistet dabei Hilfestellung. Für die Beratung schließen die Kommunen mit der GPA dann Verträge ab.
Die Einbindung der GPA ist im Gesetzentwurf des Stärkungspaktes Stadtfinanzen festgelegt. Dafür werden 4,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, so dass die Beratung für die verschuldeten Städte und Kommunen kostenneutral ist. Für ein Gelingen der Beratung ist auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den jeweiligen Bezirksregierungen notwendig. Um ein gemeinsames Verständnis über die schwierige Aufgabe der Sanierungsplanerstellung und –bewertung zu gewinnen, sind für die nächste Zeit gemeinsame Gespräche zwischen den Bezirksregierungen und der GPA geplant.
Im Anschluss an die Veranstaltung diskutierten die Teilnehmer weitere Details des finanziellen Hilfspaktes und sprachen über aktuelle Entwicklungen in der politischen Landschaft Nordrhein-Westfalens.







